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EX-Anlagenprüfung

Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen: Ex-Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600

Die Prüfung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordert umfassendes Fachwissen und spezielle Befähigungen. Neben der allgemeinen Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 und 0100-600 müssen die Prüfungen unter Berücksichtigung der TRBS 1201 Teil 1 erfolgen, um den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Die rechtlichen Grundlagen für diese Prüfungen werden durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Explosionsschutz-Verordnung (ExVo) und die DGUV Vorschrift 113-001 definiert.

Diese strengen Vorgaben dienen dem Schutz vor potenziellen Gefahren durch Explosionen und Brände, die in diesen speziellen Bereichen auftreten können. Eine regelmäßige und sorgfältige Prüfung ist daher unerlässlich, um die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten.

Ziele und Änderungen der Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen

Das Hauptziel der Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen ist es, Gefahren durch Explosionen zu minimieren und die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) im Juni 2015 wurden die Anforderungen an den Betrieb von Ex-Anlagen deutlich verschärft und an europäisches Recht angepasst. Diese Änderungen bringen für Betreiber eine Reihe von Neuerungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Dokumentation und Archivierung von Prüfberichten.

Eine wesentliche Erleichterung für Betreiber besteht darin, dass Prüfberichte nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen, sondern elektronisch vorliegen dürfen. Die NORM Prüfservice GmbH bietet eine rechtssichere Prüfung und eine einfache, jederzeit abrufbare elektronische Dokumentation über unseren NORM Prüfmanager. Dadurch wird die Verwaltung Ihrer Prüfunterlagen effizienter und übersichtlicher.

Durchführung und Zuständigkeit bei der Ex-Anlagenprüfung

Die Durchführung von Sicherheitsprüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen ist ausschließlich qualifizierten Fachkräften vorbehalten. Erlaubnispflichtige Anlagen müssen sowohl vor der erstmaligen Inbetriebnahme als auch in regelmäßigen Abständen von zugelassenen Prüfdienstleistern wie der NORM Prüfservice GmbH geprüft werden. Diese Prüfungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine essentielle Maßnahme, um die Sicherheit in Ex-Bereichen zu gewährleisten.

Als zuverlässiger Prüfdienstleister bieten wir Ihnen normkonforme und qualitativ hochwertige Prüfungen Ihrer Ex-Anlagen. Unsere Fachkräfte sind speziell geschult und verfügen über die notwendigen Befähigungen gemäß TRBS 1201 Teil 1. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und Ihre Anlagen sicher und vorschriftsmäßig prüfen zu lassen.