Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SafetyTec Prüfservice GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Kaufverträge und Lieferungen, die durch die SafetyTec Prüfservice GmbH (nachfolgend „SafetyTec“ genannt) erbracht werden, sowie für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 SafetyTec führt Prüfungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch, einschließlich der Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Geräten und Anlagen, medizinischen Geräten, kraftbetätigten Türen und Toren, Regalen, Brandschutztüren, Feuerlöschern und weiteren prüfpflichtigen Betriebsmitteln.

1.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB des Auftraggebers/Kunden werden nicht anerkannt, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4 Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der SafetyTec sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

1.5 SafetyTec ist berechtigt, Forderungen aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.

1.6 Die von SafetyTec bereitgestellten technischen Unterlagen bleiben das geistige Eigentum von SafetyTec.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Die Bestellung von Dienstleistungen muss schriftlich erfolgen und gilt als verbindliches Angebot.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn SafetyTec das Angebot innerhalb von 30 Tagen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt.

2.3 Der Leistungsumfang wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. SafetyTec erbringt alle Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3, VDE-Normen, BetrSichV).

2.4 SafetyTec geht davon aus, dass alle Arbeiten während der normalen Arbeitszeiten von SafetyTec ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, können Wartezeiten ab 15 Minuten gesondert berechnet werden.

3. Arbeiten über 2,50 Meter Höhe

3.1 Der im Angebot vereinbarte Preis beinhaltet Arbeiten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern. Für Arbeiten, die über diese Höhe hinausgehen, wird der Einsatz von Hubarbeitsbühnen, Gerüsten oder anderem entsprechenden Equipment erforderlich, welches gesondert in Rechnung gestellt wird.

3.2 Für Arbeiten über 2,50 Meter werden erhöhte Arbeitslöhne gemäß den geltenden Tarifen berechnet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Berechnung der Leistungen gelten die im Angebot/Kostenvoranschlag festgelegten Preise. Sollten während der Leistungserbringung unvorhergesehene Erschwernisse auftreten, die nicht durch SafetyTec verursacht wurden, behält sich SafetyTec das Recht vor, den Preis anzupassen.

4.2 Rechnungen sind bei Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist SafetyTec berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu berechnen. Sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, wie z.B. Mahn- und Inkassokosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.4 SafetyTec ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den gesamten noch offenen Betrag sofort fällig zu stellen und gelieferte Ware im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehalts zurückzunehmen (siehe Abschnitt 5).

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle gelieferten und montierten Waren, Geräte und Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SafetyTec.

5.2 Der Auftraggeber tritt die Forderungen aus einem eventuellen Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an SafetyTec ab, um deren Ansprüche zu sichern. SafetyTec ermächtigt den Auftraggeber widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

6. Leistungsfristen und -termine

6.1 Die voraussichtliche Ausführungszeit beträgt 4 bis 6 Wochen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Verbindliche Termine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

6.2 Bei Verzögerungen, die nicht von SafetyTec zu vertreten sind (z.B. Verzögerungen bei der Einholung behördlicher Genehmigungen), verlängern sich die Fristen entsprechend. Hieraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.3 Wartezeiten ab 15 Minuten, die nicht durch SafetyTec verursacht wurden, werden gesondert in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 SafetyTec übernimmt die Gewährleistung nur für die ausdrücklich beauftragten Leistungen. SafetyTec haftet nicht für die Ordnungsmäßigkeit und Funktion von Gesamtanlagen, zu denen die geprüften Teile gehören, es sei denn, diese Prüfung war ausdrücklich Bestandteil des Auftrages.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. In Fällen von Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

7.3 SafetyTec haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SafetyTec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

7.4 Für Schäden, die durch elektrische Prüfungen verursacht werden und bestehende Mängel offenlegen, übernimmt SafetyTec keine Haftung.

7.5 Schäden, die durch die Mitarbeiter von SafetyTec an Geräten oder Anlagen verursacht werden, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

8. Datenschutz

SafetyTec verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Eine ausführliche Datenschutzrichtlinie ist auf der Website von SafetyTec verfügbar und wird auf Wunsch dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von SafetyTec.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.