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Anlagenprüfung

Prüfung nach DGUV V3 – Sicherstellen der Betriebssicherheit

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfungen erfolgen gemäß der DGUV Vorschrift 3 und stellen sicher, dass alle elektrischen Anlagen den geforderten Standards entsprechen. Für ortsfeste elektrische Anlagen, wie beispielsweise elektrische Verteilungen, Steckdosen, Lampen und Schaltschränke, beträgt die übliche Prüfintervalle vier Jahre.

Im Gegensatz dazu müssen ortsveränderliche Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, PCs, Mehrfachsteckdosen und Kaffeemaschinen, nach den Normen DIN VDE 0701 bzw. 0702 geprüft werden. Diese gehören zur Kategorie der Geräteprüfungen.

Elektrische Anlagen sind naturgemäß dem Verschleiß ausgesetzt, sei es durch äußere Einflüsse oder durch den normalen Betriebsalltag. Verschleißerscheinungen können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie etwa Schalt- und Steuervorgänge oder kurzzeitige Störungen. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung unerlässlich, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Prüfungen müssen von einer fachkundigen Person gemäß den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) durchgeführt werden.

Ablauf einer Elektroanlagenprüfung

Um eine Elektroanlagenprüfung effizient und reibungslos durchzuführen, ist eine sorgfältige Vorbereitung erforderlich. Die Prüfung wird gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 sowie den Normen DIN VDE 0105-100 und 0100-600 durchgeführt und umfangreich dokumentiert. Manchmal ist es notwendig, Anlagen Schritt für Schritt zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Aspekte abgedeckt sind. Der Ablauf und Umfang der Prüfung werden durch Sichtprüfung, Messungen und Prüfungen von Sicherheitsvorrichtungen festgelegt. Dabei wird auch überprüft, ob Abweichungen vom Standardverfahren notwendig sind.

Eine Sichtprüfung erfolgt zu Beginn jeder Anlagenprüfung, um die ordnungsgemäße Kennzeichnung und mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Anschließend werden vorgeschriebene Messungen durchgeführt, etwa zur Prüfung der Schutzleiterverbindungen oder des Isolationswiderstands. Abschließend werden alle Sicherheits- und Schutzvorrichtungen, wie Not-Aus-Schalter und Kontrollleuchten, auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.

Häufigkeit der Anlagenprüfung

Nach jeder durchgeführten Prüfung wird der nächste Prüftermin festgelegt. Dieser Termin orientiert sich an der sicheren Nutzbarkeit der Anlage und wird vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, basierend auf den Ergebnissen der letzten Prüfung und den Richtlinien der DGUV Vorschrift 3. Neue, geänderte oder instand gesetzte Anlagen müssen einer Prüfung nach DIN VDE 0100-600 bzw. DIN VDE 0105-100 unterzogen werden, bevor sie wieder in Betrieb genommen werden.

Generell gilt: Alle elektrischen Anlagen müssen mindestens alle vier Jahre geprüft werden.

Prüfung durch SafetyTec

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